Am 06.03.2023 hat die Schulkonferenz folgenden Beschluss getroffen:
»Die Schulkonferenz möge beschließen, dass im kommenden Schuljahr 2023/24 in der Jahrgangsstufe 10 im Rahmen eines Modellprojekts alle Schüler/-innen mit iPads ausgestattet werden.
Die Ausstattung erfolgt grundsätzlich über die Eltern, die Schule stellt jedoch Leihgeräte für diejenigen Schüler/-innen, die die Anschaffung eines iPads nicht tätigen können oder wollen, zur Verfügung. Sollte der Anteil derjenigen, die Leihgeräte in Anspruch nehmen möchten, die Anzahl der der Schule zur Verfügung stehenden Geräte übersteigen (Richtzahl: etwa ein Drittel der Stufe), kann das Modellprojekt nicht durchgeführt werden.
Die Schule erarbeitet zur Umsetzung des Modellprojekts ein didaktisches Konzept. Das Modellprojekt soll innerhalb der nächsten zwei Jahre evaluiert werden; die Verantwortung für die Evaluation liegt bei der Schulleitung.«
Uns ist es ein Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sich weiterhin bei dem Vorhaben einbringen können. Dazu gehört, dass alle Beteiligten möglichst gut informiert sind.
Die folgende Übersicht (FAQ) soll dazu konkrete Antworten auf wichtige Fragestellungen geben, die im Zusammenhang mit der Einführung der iPads zu bedenken sind. Die Auflistung gibt den derzeitigen Stand wieder und wird fortlaufend aktualisiert.
1. Warum überhaupt ein Endgerät für mein Kind?
Schulischer Unterricht steht in einer produktiven Wechselwirkung mit den sich wandelnden Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler. Die Digitalisierung ist dabei ein maßgeblicher Faktor, der die Lebenswelten unserer Schülerinnen und Schüler heute und auch in Zukunft beeinflusst und beeinflussen wird. Das St.-Ursula-Gymnasium Brühl möchte daher die fächerübergreifende Förderung der Medienkompetenz durch die Einführung einer 1:1-Ausstattung mit iPads als ausbildungs- und lebensrelevante Qualifikation stärken.
2. Welche methodisch-didaktischen Ziele sollen mit der Anschaffung der iPads erreicht werden? Wie sieht der Unterricht mit dem iPad aus?
Das Lernen soll gewinnbringend durch die digitalen Endgeräte bereichert werden. Dort, wo der Einsatz digitaler Medien einen Mehrwert erwarten lässt, also sinnhaft ist, kommen sie zum Einsatz. Dort, wo analog gestaltete Lernprozesse den größeren Lernerfolg versprechen, wird sich die Lehrkraft dazu entscheiden.
Beispielhaft seien hier als Einsatzmöglichkeiten genannt: iPads können Abspielgeräte für Hör- und Filmdateien sein. Im Fremdsprachenunterricht kann dies die Abkehr von einer zentralen Hörquelle hin zu einer Lösung sein, die ein individuelles Lerntempo berücksichtigt. Unsere Schülerinnen und Schüler können eine Stelle, die nicht verstanden wurde, nochmal anhören und anschließend an einer Hörverstehensaufgabe erfolgreich arbeiten. Ein iPad ist gleichzeitig ein Rechercheinstrument und bietet Anwendungen, um in Echtzeit Feedback zu geben. Das iPad wird auch zur Erstellung und Sicherung eigener Lernprodukte in verschiedenen Dateiformaten, wie z.B. podcasts, Werbeflyern oder Erklärvideos, genutzt. Darüber hinaus ermöglicht es kollaboratives Arbeiten, unabhängig davon, ob sich die Beteiligten zur gleichen Zeit am gleichen Ort befinden.
Dennoch gilt: Wo analog gestaltete Lernprozesse den größeren Lernerfolg versprechen, wird sich die Lehrkraft dazu entscheiden.
3. Wie sieht das pädagogische Konzept aus?
Die Medienerziehung bildet einen wichtigen Bestandteil unseres Konzepts. Die Schüler/-innen sollen an den Schulen zu mündigen Mediennutzer/-innen erzogen werden. Die Auseinandersetzung mit den Medien gehört also zu einer der Aufgaben der Schulen. Neben einem sachgerechten Umgang mit den Geräten gilt es, Chancen und Probleme der Mediennutzung zu thematisieren. Hierzu gehören auch die in den Kernlehrplänen verankerten Ziele des Medienkompetenzrahmen.
4. Wieso ein iPad und kein anderes Modell?
Um Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen, müssen alle Lernenden mit gleichen Endgeräten die gleichen Voraussetzungen zum Lernerfolg mitbringen. Da das Kollegium einheitlich mit iPads ausgestattet wurde, streben wir auch für die Schülerinnen und Schüler sukzessive eine Ausstattung mit iPads an. Die Bedienung ist einfach und die Administration einer (in der Zukunft) hohen Geräteanzahl leistbar.
Da es sich außerdem um eine Vorgabe des Schulträgers handelt, gibt es ohnehin keine Alternative.
5. Muss ich jetzt ein iPad kaufen?
Die Schule geht grundsätzlich davon aus, dass alle Eltern iPads unter den genannten Bedingungen anschaffen.
Sollte eine Familie der Anschaffung in Ausnahmefällen nicht zustimmen, wird von Seiten der Schule ein Endgerät zur Nutzung gestellt. Auf diesen Leihgeräten wird sich jedoch nur die sehr geringe Anzahl an Apps befinden, die das Erzbistum genehmigt. Alle anderen Geräte verfügen außerhalb der Schulzeit über keinerlei Einschränkungen.
6. Welche Optionen der Anschaffung stehen zur Verfügung?
Anschaffung | Nutzung | Ausstattung | |
---|---|---|---|
1) | Kauf eines Gerätes (über die GfdB oder privat) | Privat voller Funktionsumfang, in der Schule Einschränkungen | Vorgabe: Stift, Hülle Weitere Ausstattung frei wählbar |
2) | Verwendung eines bereits gekauften eigenen Geräts (iPad ab 8. Generation) | ||
3) | Leihgerät der Schule (wenn 1) und 2) nicht in Frage kommen) | Nur schulische Benutzeroberfläche | Hülle + ApplePencil |
7. Wo kaufe ich das iPad?
Die iPads für die 1:1-Ausstattung werden bei der Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB) beschafft. Das Erzbistum Köln als unser Schulträger pflegt – so wie viele andere Schulträger und Schulen auch – eine gute Zusammenarbeit der GfdB, die in Sachen Schulausstattung auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen kann. Zusätzlich kooperiert die Firma mit dem Anbieter der Verwaltungssoftware, was die Abläufe im Schulbetrieb enorm erleichtert.
8. Welches Endgerät und welches Zubehör kaufe ich?
Die GfdB stellt für unsere Schule verschiedene Angebotspakete zusammen, aus denen man sich für ein Paket entscheidet. Die Pakete können in einem abgeschlossenen Online-Shop bestellt werden. Die genauen Preise werden zuvor bekannt gegeben.
Die Schule gibt vor, dass eine Hülle und ein Stift vorhanden sein müssen; diese können aber auch anderweitig gekauft werden, bzw. es wird ein bereits vorhandener Stift genutzt. Der Versicherungsschutz ist optional, wir empfehlen aber dringend den Abschluss.
9. Wann muss ich das iPad kaufen?
Sie werden rechtzeitig von uns darüber informiert, wann der Onlineshop freigeschaltet wird und bis wann die Bestellungen eingehen müssen. Nach Bestellung der iPads beträgt die Lieferzeit ca. 8–10 Wochen.
10. Kann ich das iPad auch woanders kaufen?
Grundsätzlich ist dies möglich. Wir empfehlen jedoch den Kauf über die GfdB, um die Abläufe in der Schule möglichst reibungslos gestalten zu können. Ein sinnvoller Einsatz für schulische Zwecke im Unterricht und zu Hause kann nur geschehen, wenn die Geräte schulisch verwaltet werden. Sie sind ab Werk so konfiguriert, dass die Schulverwaltungssoftware nicht umgangen werden kann. Dafür ist es sinnvoll, den vorgegebenen Bestellweg über die Gesellschaft für digitale Bildung zu nutzen, da die Firma mit dem Anbieter der Schulsoftware kooperiert.
Für die Arbeit in der Schule werden die Geräte in das sogenannte Mobile Device Management (MDM), in unserem Falle LogoDIDACT der Firma SBE, eingepflegt und zusätzlich ab Werk mit dem Device Enrollment Program (DEP) bespielt. Dadurch ist bei jedem Neustart mit Werkseinstellungen gewährleistet, dass sich das Gerät wieder in das MDM der Schulverwaltung einbucht, und zwar überall auf der Welt. Dies schafft Sicherheit, da das MDM nicht ausgeschaltet werden kann, und verhindert auch, dass das iPad nach einem Diebstahl verwendungsfähig ist. Zudem besteht Sicherheit bezüglich des Einsatzes in Unterrichts- und Prüfungssituationen.
Zusammengefasst: Der Kauf über die GfdB trägt zu einem reibungslosen Ablauf des Projektes stark bei.
11. Kann ich ein Gerät nutzen, das ich bereits angeschafft habe?
Im Rahmen des Einsatzes von elternfinanzierten mobilen Endgeräten ist eine Einbindung von privaten Bestandsgeräten (iPads) in den Apple School Manager der Schulabteilung des Erzbistums Köln im Grunde möglich. Voraussetzungen dafür sind:
- Die iPad-Generation darf in der Regel maximal eine Generation vor der der durch die Schule angeschafften Geräte sein.
- Das jeweils aktuelle Betriebssystem (iPadOS) muss installiert sein.
- Die Aktivierungssperre (in der iCloud) muss zurückgesetzt sein.
- Das Gerät darf sich aktuell nicht in einer anderen Verwaltung befinden.
- Das Gerät ist zurückgesetzt und nicht wieder neu eingerichtet, d. h. es zeigt beim Einschalten nur die Begrüßung in diversen Sprachen an. (Einstellungen – Allgemein – iPad übertragen/ zurücksetzen – »Alle Inhalte und Einstellungen löschen«)
WICHTIG: Führen Sie vorher eine Sicherung der Daten durch. Ein Backup kann nachher leider nicht vollständig eingespielt werden, sondern nur die Wiederherstellung einzelner Daten (wird ein Backup eingespielt, hebt das die Einbindung in der Schulverwaltung wieder auf und der Vorgang müsste wiederholt werden). - Eine evtl. vorhandene SIM-Karte ist zu entfernen.
- Auf dem Gerät befindet sich ein Aufkleber mit Namen, Klasse und Anschrift.
- Dem Gerät liegt diese Einverständniserklärung von dem/der Schüler/in und allen Erziehungsberechtigten unterschrieben bei.
Wird ein eigenes privates Gerät eingepflegt, fallen Kosten in Höhe von € 44,10 für die LD-Mobile-Lizenz an. Das Projekt kann reibungsfreier starten, wenn nur wenige Geräte nachregistriert werden müssen.
12. Was ist, wenn mich die Finanzierung vor Herausforderungen stellt?
In diesem Fall können Sie ein Leihgerät der Schule in Anspruch nehmen. Diese Option steht allen Eltern offen (siehe Punkte 5. und 6.) und ist daher ohne Angabe von Gründen möglich.
13. Kann das iPad auch privat genutzt werden?
Ja, wenn es elternfinanziert ist. Das bedeutet, dass außerhalb des Unterrichts die volle Funktionalität gegeben ist (Appstore, Apple-ID, Nutzung von Abos, In-App-Käufen, etc.). Natürlich kann man die Gerätefunktionalität über die Familienfreigabe prinzipiell auch zu Hause beschränken. Die Geräte werden über ein zentrales Mobile Device Management (MDM) verwaltet und sind vorkonfiguriert. Das bedeutet, es sind Geräteeinstellungen und vorinstallierte Apps in einer Grundkonfiguration vorhanden.
14. Welche Apps sind auf den iPads?
Diese Frage kann nicht durch eine Aufzählung beantwortet werden. Der Schulträger übernimmt die datenschutzrechtliche Prüfung der installierten Apps, die für den Schulbetrieb zugelassen sind, und bezahlt diese für den Fall, dass sie nicht kostenfrei erworben werden können. Bei elternfinanzierten Geräten können zudem selbst installierte Apps hinzukommen, die im privaten Bereich außerhalb der Schule genutzt werden können.
15. Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?
Es ist gewünscht, vorgesehen und notwendig, dass insbesondere im Unterricht Einschränkungen durch die entsprechende Lehrkraft vorgenommen werden können. Datenschutz steht bei der gesamten Architektur der Digitalisierung am St. Ursula-Gymnasium ganz oben auf der Agenda und ist durch intensive Rücksprachen mit dem Schulträger und dem Datenschutzdienstleister Wupp-IT gesichert.
Auf die Bestimmungen des Katholischen Datenschutzgesetzes (KDG), seiner Durchführungsverordnung (KDG-DVO) sowie der Katholischen Datenschutzverordnung Schule (KDO-Schule) und der Verordnung des Landes NRW über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) in der jeweils geltenden Fassung wird verwiesen.
16. Werden digitale Schulbücher auf den iPads verwendet?
Einige Verlage bieten sehr gute digitale Schulbücher an, die wir auch gerne in einigen, wenn auch nicht allen Fächern, benutzen möchten. Der Umfang des Einsatzes hängt u.a. von der Finanzierung der Schulbuchlizenzen ab.
17. Was ist bei Schäden, Verlust oder Diebstahl?
Die klassische Herstellergarantie deckt bei weitem nicht alles ab und reicht erfahrungsgemäß für die digitalen Geräte von Schülerinnen und Schülern nicht aus. Die GfdB bietet eine für Schülerinnen und Schüler entwickelte Absicherung an, zu deren Abschluss wir raten.
Die Absicherung deckt sowohl Schäden am Gerät (ohne Zubehör), z.B. Wasser- oder Displayschäden, als auch Einbruch- oder Raubdiebstahl ohne Selbstbeteiligung ab. Defekte Geräte werden eingeschickt und innerhalb von 5–7 Tagen repariert.
18. Was wird durch die Versicherung/ Garantie abgedeckt?
Die Versicherung der GfdB deckt einen Schadenswert von € 500 ab, der sich nur auf das iPad bezieht. Falls also das iPad mit Hülle und Stift gestohlen wird, ist nur das Gerät, nicht jedoch der Stift und die Hülle durch die Versicherung abgedeckt. Defekte Geräte werden eingeschickt und innerhalb von 5–7 Tagen repariert. Für diese Zeit wird ein Ersatzgerät durch die Schule gestellt.
19. Wo wird das Gerät beim Sportunterricht oder in den Pausen gelagert?
In den Pausen wird das Gerät im abgeschlossenen Klassenraum gelagert. Für den Sportunterricht wird es Lösungen in Form von abschließbaren Schränken geben.
20. Wie bereitet sich das Kollegium auf den Einsatz der iPads im Unterricht vor?
Das Kollegium bereitet sich seit Anfang 2022 gezielt auf den Einsatz der Geräte im Unterricht vor. Zu dieser Vorbereitung gehören:
- Zwei Pädagogische Tage zum Thema der Digitalisierung (Gastredner: Frajo Ligmann, Träger des delina-Innovationspreises für digitale Bildung; Prof‘. Dr. Jutta Standop, Lehrstuhl für Allgemeine Didaktik und Schulpädagogik der Universität Bonn)
- Der kommende Pädagogische Tag mit dem Schwerpunkt der Mediendidaktik befindet sich in der konkreten Planung
- Seit 1,5 Jahren regelmäßige kollegiumsinterne Fortbildungen zum Einsatz der Technik
- Wissenschaftliche Betreuung des Projektes durch die Universität Bonn. Eine Ausführliche Befragung der Eltern ist für das Frühjahr geplant.
- Ortsbesuche bei der Erzbischöflichen St.-Anna-Schule in Wuppertal, die seit vielen Jahren erfolgreich mit iPads im Unterricht arbeitet; Zusätzliche Absprachen mit anderen staatlichen Schulen.
- Verhandlungen mit drei Firmen als mögliche Anbieter der Endgeräte
- Regelmäßige Treffen der gebildeten Arbeitskreise mit den Themen »Unterrichtsentwicklung«, »Organisationsentwicklung«, »Technik« und »Fortbildung«
- Treffen der Steuergruppe zur iPad-Stufe im Austausch mit Schülerinnen, Schülern und Eltern.
21. Wie werden Schülerinnen und Schüler in der Nutzung der iPads geschult?
Zusammen mit der Einführung der Geräte werden Methodenschulungen für die einzelnen Klassen angeboten, in denen es um die Nutzung der einzelnen Apps und grundsätzliche Geräteeinstellungen gehen wird.
Formulare
Regelungen für die Nutzung von iPads
Nutzungsvereinbarung eines elternfinanzierten, schulverwalteten iPads
Einverständniserklärung zur Einbindung eines privaten Bestandsgeräts (iPad) in den Apple-School-Manager der Schulabteilung des Erzbistums Köln
Übernahme von privaten iPads in den Apple-School-Manager des Erzbistums Köln
Leih- und Nutzungsvereinbarung für ein Schüler-iPad zum schulischen Gebrauch