Liebe Schulgemeinschaft,
wie Sie der Presse entnehmen konnten, gilt ab sofort wieder für alle am Schulleben beteiligten Personen auf dem Schulgelände und auch in den Unterrichtsräumen eine uneingeschränkte Maskenpflicht, und zwar bis zu den Weihnachtsferien. Ziel ist es, für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen zu sorgen.
Über untenstehende Links finden Sie alle relevanten Vorschriften und Vorgaben des Schulträgers und des Ministeriums. Im Folgenden werden wir für Sie einige besondere Aspekte zusätzlich herausgreifen, um Ihre Aufmerksamkeit darauf zu lenken.
Über den hygienischen Umgang mit den Mund-Nase-Bedenkungen sind die Schülerinnen und Schüler durch ihre Klassen und Kurslehrer nochmals informiert worden. Um uns alle bestmöglich zu schützen, sind v. a. folgende, eigentlich selbstverständliche Verhaltenshinweise besonders wichtig:
- Die Mund-Nase-Bedeckung muss sowohl Mund als auch Nase bedecken und fest am Gesicht sitzen.
- Eine Berührung während des Tragens sollte vermieden werden.
- Da die MNB bei Durchfeuchtung oder Beschädigung gewechselt werden muss, sollte jeder eine Ersatzmaske dabeihaben.
- Zum Abnehmen der MNB sollte sie an den seitlichen Bändern angefasst werden. Nach dem Abnehmen sollten die Hände baldmöglichst gewaschen werden.
- Einwegmasken sind im Mülleimer zu entsorgen und gebrauchte Mehrwegmasken in Plastiktüten aufzubewahren und nicht auf den Tischen abzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass die Maskenpflicht eine erweiterte ist, da der Inzidenzwert im Rhein-Erft-Kreis über 50 (bzw. über 100) liegt. Dies bedeutet, dass überall in der Öffentlichkeit, wo kein Mindestabstand eingehalten wird, eine Maskenpflicht besteht. Daher gilt diese natürlich weiterhin im öffentlichen Nahverkehr aber auch im Bereich um die Schule herum, d.h. insbesondere vor den Schultoren, und auf dem Weg zu den Haltestellen, der Neuen Halle und zum Schwimmbad.
Die Verpflichtung, eine MNB zu tragen wird durch die Notwendigkeit zum regelmäßigen Lüften flankiert. Pro Stunde ist ein dreifacher Luftwechsel erforderlich. Dies heißt konkret, dass alle 20 Minuten eine Stoßlüftung bei komplett geöffneten Fenstern erforderlich ist. Dabei gilt, dass der Luftaustausch umso schneller erfolgt, je höher die Temperaturdifferenz zwischen Außentemperatur und Raumtemperatur ist. Im Winter reichen daher je nach Außentemperatur 3-5 Minuten. Außerdem soll über die gesamte Pausendauer gelüftet werden. Es ist nicht ausreichend, ausschließlich die Tür zum Lüften zu öffnen, ohne die Fenster komplett zu öffnen. Auch gekippte Fenster oder das Öffnen eines einzelnen Fensters reichen nicht aus, da hier nur Wärme entweicht, ohne dass Luft ausgetauscht wird.
Wenn wir alle unser Bestes geben, diese Maßnahmen umzusetzen und uns dabei gegenseitig unterstützen, haben wir die beste Chance, nicht zu erkranken und das Unterrichtsgeschehen und den Präsenzunterricht möglichst lange aufrecht zu erhalten.
Herzliche Grüße
Claire Pickartz, OStD’ i. K.
Schulleiterin
Claudia Tillmann, StD’ i. K.
Stv. Schulleiterin
Weiterführende Links:
Corona-Betreuungsverordnung
Coronaschutzverordnung
Allgemeinverfügung des Rhein-Erft-Kreises zur Feststellung der Gefährdungsstufe 2