Über die gestrige Pressemitteilung hinaus liegt seitens des Landes NRW noch kein regelnder Verordnungsentwurf zur Aufhebung der Maskenpflicht vor.
Daher bleibt auf Anordnung des Schulträgers an den Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Köln die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden sowie während des Unterrichts bis auf Weiteres bestehen.