Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
gestern hat das Schulministerium in einer Schulmail über das weitere Verfahren im Falle von Infektionsfällen mit Covid-19 informiert. Die Verfahrensweise wurde gestern Abend durch den Schulträger bestätigt, sodass wir Sie nun verlässlich informieren können. Hier die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Ab sofort gilt, dass grundsätzlich nur noch infizierte Schülerinnen und Schüler in Quarantäne müssen. Voraussetzung dafür ist,
- dass Masken in Räumen konsequent und korrekt getragen werden,
- dass die Unterrichtsräume konsequent und zumindest in regelmäßigen Abständen gelüftet werden und
- dass alle Schülerinnen und Schüler, die als nicht immunisiert (= geimpft oder genesen) gelten, an den vorgeschriebenen Testungen teilnehmen.
- Sitzpläne müssen weiter eingehalten werden, um im Fall, dass diese Bedingungen nicht erfüllt sind, Kontaktpersonen identifizieren zu können.
- Die Testfrequenz wird auf 3 Testungen pro Woche erhöht. Die Testtage werden vorgeschrieben und sind Montag, Mittwoch und Freitag.
Diese Regelung gilt ab Montag, dem 20.09.2021. Die Teilnahme an den Tests ist genau wie die Einhaltung der Maskenpflicht in Innenräumen Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.
Die neue Quarantäneregelung tritt sofort in Kraft und bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson noch in Quarantäne befinden, ab sofort wieder am Unterricht teilnehmen können und müssen.
Herzliche Grüße
Claire Pickartz, OStD’ i. K.
Schulleiterin
Claudia Tillmann, StD’ i. K.
Stv. Schulleiterin
Weiterführende Links:
Informationen zum Schulbetrieb im Schuljahr 2021/2022
Allgemeine Informationen des Landes NRW zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten