Guten Tag, wir begrüßen Sie herzlich auf der Seite der Schulpflegschaft an St. Ursula!
Eine engagierte Elternarbeit ist heute an der Schule nicht mehr wegzudenken. Und gerade an einer katholischen Schule spielt die Schulgemeinschaft aus Schülern, Lehrern und Eltern eine besondere Rolle. Gemeinsam setzen sich diese drei Gruppen für die Entwicklung der Schule ein, damit Bildung gelingt und unsere Schule auch in Zukunft ihrem guten Ruf gerecht wird, ihr katholischer Geist gepflegt wird und sich alle an ihr wohl fühlen.
Als Schulpflegschaftsvorsitzende stehen wir im regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung, den Mitgliedern der Schulpflegschaft, der Schulkonferenz und der Schülervertretung. Wir treffen uns regelmäßig und arbeiten eng zusammen. Außerdem halten wir Kontakt zum Erzbistum Köln als dem Schulträger, der Katholischen Elternschaft Deutschlands (KED NRW), der Stadtschulpflegschaft Brühl sowie der Landeselternschaft der Gymnasien.
Wir laden Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen, sollten Sie Anregungen, Kritik, Probleme oder Zustimmung äußern wollen: schulpflegschaft (at) stursulabruehl.de
Zur Zeit engagieren sich Eltern an St. Ursula in folgenden Gremien:
- Klassen- oder Stufenpflegschaft → Schulpflegschaft → Schulkonferenz
- Fachkonferenzen
- Mensarat
- Förderverein
Jede Schule braucht für eine erfolgreiche Bildung und Erziehung der Kinder die Mitwirkung der Eltern und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten. Als Eltern wollen wir unseren Beitrag leisten – informierend, beratend und konstruktiv.
Herzliche Grüße
Birgit Wiesehoff und Christiane Strucken-Paland
Elternmitwirkung am St. Ursula Gymnasium
Klassenpflegschaft
Die Eltern jeder Klasse oder Stufe bilden die jeweilige Klassen- oder Stufenpflegschaft und wählen zu Beginn des Schuljahres ihre Vorsitzenden und Stellvertreter. Pro Schüler bzw. Schülerin darf eine Stimme abgegeben werden. Das Klassenleitungsteam nimmt mit beratender Stimme teil und lädt zur ersten Sitzung im Schuljahr ein.
Die Klassenpflegschaft tagt in der Regel ein- bis zweimal pro Schuljahr und ist die Basis für die Mitwirkung in der Schule. Pädagogische Fragen, Unterrichtsinhalte, Klassenarbeiten, Aufgaben, Klassenfahrten auf Klassenebene werden hier thematisiert.
Alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaft und deren Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.
Die Schulpflegschaft wählt zu Beginn eines Schuljahres den Vorsitz und die Stellvertretung sowie die Mitglieder für weitere Gremien, z. B. die Schulkonferenz. Sie tagt ebenfalls zweimal pro Schuljahr.
Die Schulpflegschaft unterhält zudem Kontakte zu der Schulleitung, der Schulkonferenz, der Schülervertretung (SV), dem Erzbistum Köln als Schulträger, der Katholischen Elternschaft Deutschlands, insbesondere der KED NRW, der Stadtpflegschaft Brühl, d. h. der Elternvertreter aller Schulen in Brühl und der Landeselternschaft der Gymnasien als Vereinigung gymnasialer Schulpflegschaften in NRW.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten Lehrervertreter, Elternvertreter und Schülervertreter in paritätischer Besetzung zusammen.
In der Schulkonferenz werden grundsätzliche Anliegen besprochen und Beschlüsse gefasst, etwa das Schulprogramm, die Schulordnung, Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie Grundsätze für Umfang und Verteilung der Aufgaben, Klassenarbeiten, Stundentafel, Schulprofil, Fahrtenkonzept, bewegliche Feiertage etc.
Fachkonferenzen
Die Fachkonferenzen tagen in der Regel einmal im Jahr und setzen sich zusammen aus den Fachlehrern sowie zwei Eltern- und zwei Schülervertretern mit beratender Stimme.
Die Zahl der Elternvertretungen in Fachkonferenzen kann durch Beschluss der Schulkonferenz erhöht werden.
Die Fachkonferenz entscheidet u. a. in ihrem Fach über Grundsätze der Methodik und der Didaktik des Unterrichtes sowie der Leistungsbewertung.
Alle Eltern können sich zur Wahl in die Fachkonferenzen aufstellen lassen! In der Schulpflegschaftssitzung werden die Vertreter der Eltern für die Fachschaften festgelegt.
Mensarat
Hier beraten sich die Beteiligten (Schulleitung, Caterer und Vertreter des Lehrerkollegiums, der Elternschaft und der Schülerschaft) im regen Austausch zu Themen wie dem Essensangebot, guter Nachhaltigkeit oder Wünschen aus der Schülerschaft.
Förderverein
Der Förderverein ist ein sehr wichtiges Organ und die älteste Form der Elternbeteiligung. Damit Schülerinnen und Schüler keine Ausgrenzung erfahren, unterstützt er beispielsweise Familien, die nicht alles finanziell schultern können. Gleichzeitig trägt der Verein zur Entwicklung der Schule bei, indem er Projekte oder besondere Ausrüstung für die Schule fördert.
Landeselternschaft
Die Landeselternschaft vertritt die Anliegen von über 85 % der Gymnasialeltern gegenüber dem Schulministerium, dem Landtag und den Aufsichtsbehörden. Die Schulpflegschaft des St.-Ursula-Gymnasiums hat beschlossen, diesem Verband beizutreten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt lediglich € 1,00 pro Schüler und Schuljahr und wird in jedem Schuljahr zusammen mit dem Kopierbeitrag eingesammelt.